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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1981 - 2 A 136/80   

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https://dejure.org/1981,3120
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1981 - 2 A 136/80 (https://dejure.org/1981,3120)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.1981 - 2 A 136/80 (https://dejure.org/1981,3120)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 1981 - 2 A 136/80 (https://dejure.org/1981,3120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Gewerbeart für die Durchführung handwerklicher Arbeiten i.R.d. Errichtung von Mietshäusern mit dem Ziel einer späteren Vermietung von angekauften Grundstücken; Mittelbarer Vorteil als Gewinn i.S.d. Gewerbebegriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 197
  • NVwZ 1983, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 2/91

    Anspruch auf höhere Vergütung für physikalisch-therapeutische Behandlungen;

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit es sich bei der von einem Tatsachengericht vorgenommenen Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen, also auch von Verträgen, um Tatsachenfeststellungen (§ 162 SGG) handelt (so etwa Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] NVwZ 1982, 197, 198), an die das Revisionsgericht gem § 163 SGG grundsätzlich gebunden ist, so daß die Auslegung nur daraufhin überprüft werden kann, ob allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verletzt sind (s BVerwG aaO), oder ob das Revisionsgericht die Auslegung von Willenserklärungen frei nachprüfen kann (so BSG SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10; offengelassen etwa in BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 S 21; SozR 3-1300 § 50 Nr. 10 S 24); denn die gegen die Auslegung erhobene Revisionsrüge führt auch dann nicht zum Erfolg, wenn man die Überprüfung der Auslegung nicht auf die Verletzung allgemeiner Erfahrungssätze, von Denkgesetzen oder von Auslegungsregeln beschränkt.
  • VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92

    Zweckentfremdung von Wohnraum; zur Abgrenzung von dauernder Fremdenbeherbergung

    Solche Umstände liegen z. B. vor, wenn der vermietete Grundbesitz umfangreich ist und der Verkehr mit vielen Mietparteien eine erhebliche Verwaltungsarbeit erforderlich macht, die einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft des Eigentümers beansprucht (Friauf a.a.O., § 1 Rdnr. 111; BFH, Urteil vom 28.06.1984 IV R 150/82 - GewArch 1985, 331; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.07.1989 - 1 Ss Owi 369/88 - GewArch 1989, 336; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.1981 - 2 A 136/80 - GewArch 1981, 372).
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